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Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten möglich (T-online)

Fehlgeburten sind für Betroffene einschneidend. Anspruch auf Mutterschutzleistungen gab es bislang trotzdem nicht. Das ändert sich nun für bestimmte Fälle. Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat ab sofort Anspruch auf

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