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Vorstoss abgelehnt: Alternativmedizin bleibt in der Grundversicherung (Basler Zeitung)

Die Komplementärmedizin bleibt in der obligatorischen Grundversicherung. Der Ständerat hat einen Vorstoss des Nationalrats abgelehnt, der die Alternativmedizin nur noch als freiwillig wählbare Option in der Basisversicherung wollte. Eine Ausnahme

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