Hunderte Ferienwohnungen können nach OVG-Urteil dem Berliner Mietmarkt zugeführt werden
Anfang 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass auch Ferienwohnungen, die vor Inkrafttreten des Zweckentfemdungsgesetzes existierten, für unzulässig erklärt werden dürfen. Nun gibt es erste Zahlen, wie viele es sind. Von S. Schöbel