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Hinüberwuchernde Äste und umfallende Bäume: Was rechtlich gilt

LINZ. Gelingt keine Einigung, hat der Nachbar das Recht, hinüberragende Äste bzw. hinüberwuchernde Wurzeln zu entfernen und zu nützen. Droht unmittelbare Gefahr, kann dem Eigentümer die Hälfte der Kosten in Rechnung gestellt werden.

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