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Arbeitsrecht: Sonderurlaub: Wann Anspruch besteht - und wann nicht (Saarbrücker Zeitung)

Ob Umzug oder Hochzeit: In solchen Situationen hoffen viele Beschäftigte auf bezahlte Freistellung. Doch einen allgemeinen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. Wer der Arbeit einfach fernbleibt, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. Was sollten

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