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Sonderurlaub: Wann Anspruch besteht – und wann nicht (Aachener Zeitung)

Jörg Wiebking Ob Umzug oder Hochzeit: In solchen Situationen hoffen viele Beschäftigte auf bezahlte Freistellung. Doch einen allgemeinen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. Wer der Arbeit einfach fernbleibt, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber.

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