Weihnachtsgeschenke umtauschen: Diese Rechte haben Sie (Augsburger Allgemeine)
Zu kleine Socken, ein kratziger Pullover oder doch das etwas "spezielle" Deko-Objekt – manchmal trifft das Weihnachtsgeschenk einfach nicht den Geschmack des Empfängers. Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder man gibt das Geschenk zurück,