Resturlaub: Hinweispflicht für Arbeitgeber (Apotheke-Adhoc)
35 freie Werktage stehen Apothekenmitarbeitenden gemäß Bundesrahmentarifvertrag pro Kalenderjahr zu. Nach vierjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit ist es ein Urlaubstag mehr. Können Angestellte aufgrund besonderer Umstände der Apotheke