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Resturlaub: Hinweispflicht für Arbeitgeber (Apotheke-Adhoc)

35 freie Werktage stehen Apothekenmitarbeitenden gemäß Bundesrahmentarifvertrag pro Kalenderjahr zu. Nach vierjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit ist es ein Urlaubstag mehr. Können Angestellte aufgrund besonderer Umstände der Apotheke

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