Neues E-Bike-Gesetz gilt ab 2026: Ein lästiges Problem ist damit behoben (Chip)
Die Entsorgung alter E-Bike-Akkus war für viele Verbraucher bislang mit Aufwand verbunden. Ab 2026 wird sie deutlich einfacher. Neue gesetzliche Vorgaben regeln die Rückgabe von ausgedienten oder defekten Akkus bundesweit einheitlich und kostenfrei.