Rettungsdienst in SH: Dringlichste Fälle sollen Priorität haben
In Schleswig-Holstein sollen Rettungseinsätze künftig nach Dringlichkeit priorisiert werden. Nur lebensbedrohliche Notfälle werden innerhalb von zwölf Minuten versorgt. Was bedeutet das für Patienten mit weniger akuten Beschwerden?