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Rettungsdienst in SH: Dringlichste Fälle sollen Priorität haben

In Schleswig-Holstein sollen Rettungseinsätze künftig nach Dringlichkeit priorisiert werden. Nur lebensbedrohliche Notfälle werden innerhalb von zwölf Minuten versorgt. Was bedeutet das für Patienten mit weniger akuten Beschwerden?

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