Gewalttat in Ulm Messerstecher aus Eritrea hätte längst abgeschoben werden sollen
Der mutmaßliche Messerangreifer von Ulm lebt trotz entzogenen Flüchtlingsstatus weiter in Deutschland und bezieht bis zuletzt staatliche Leistungen. Eine Abschiebung scheitert daran, daß Eritrea die Rücknahme verweigert.
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