Cardsharing kein Computerbetrug: BGH verneint den Vermögensschaden (tarnkappe.info)
Der BGH verneint den Vermögensschaden beim Pay-TV-Cardsharing. § 263a StGB scheidet aus, strafbar bleibt es dennoch. Inhalt Cardsharing galt bisher als Selbstläufer für den Vorwurf des Computerbetrugs, inklusive angeblicher Millionenschäden. Der