Landgericht Göttingen Sparkasse darf linksextremer „Roter Hilfe“ nicht das Konto kündigen
Die Sparkasse Göttingen ist mit der Kündigung des Kontos der linksextremen „Roten Hilfe“ vor Gericht gescheitert. Das Landgericht verpflichtete das Institut im Eilverfahren zur weiteren Kontoführung. Ein sachlicher Kündigungsgrund liege nicht vor.
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