Einspeisevergütung, Heizungsgesetz, Urlaub: Das ändert sich im Februar 2026
Der kürzeste Monat des Jahres bringt für manche Urlauber Erleichterungen mit sich. Wer mit einer Solaranlage liebäugelt, sollte einen wichtigen Stichtag kennen. Im Februar 2026 treten mehrere Neuerungen in Kraft. Sie betreffen unter anderem die Einspeisevergütung für Solaranlagen sowie Reisen nach Bulgarien und Großbritannien . Außerdem hat die Bundesregierung einen Beschluss für ein umstrittenes Gesetz angekündigt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt Besitzer einer Photovoltaikanlage oder eines Balkonkraftwerks müssen sich auf eine kleine Änderung einstellen: Ab dem 1. Februar 2026 fällt die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, geringer aus . Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie Ihre Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen haben. Melden Sie Ihre PV-Anlage erst nach dem 1. Februar an, fällt die Vergütung um ein Prozent geringer aus als bei älteren Anlagen. In konkreten Zahlen bedeutet das: Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) gibt es bei Volleinspeisung ab Februar 12,34 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Vorher waren es 12,47 Cent). Bei Teileinspeisung werden pro kWh 7,78 Cent ausgezahlt (vorher: 7,86 Cent). Bei Anlagen mit einer Leistung ab 10 bis 40 kWp gibt es bei Volleinspeisung ab Februar 10,35 Cent pro Kilowattstunde (vorher: 10,45 Cent). Gleiches gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung ab 40 bis 100 kWp. Bei Teileinspeisung variiert die Vergütung: Für Anlagen mit einer Leistung ab 10 bis 40 kWp bekommen Besitzer ab Februar 6,73 Cent pro Kilowattstunde (vorher: 6,80 Cent), für Anlagen mit einer Leistung ab 40 bis 100 kWp sind es 5,50 Cent (vorher: 5,56 Cent). Die nächste Senkung der Einspeisevergütung ist für den 1. August 2026 vorgesehen. Die niedrigere Vergütung gilt immer nur für neue Anlagen. Wer sich eine PV-Anlage anschafft, für den bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich hoch – abhängig eben vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Allerdings soll 2026 das letzte Jahr sein, in dem es die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen gibt . Eckpunkte für neues Heizungsgesetz Aus dem Gebäudeenergiegesetz soll das Gebäudemodernisierungsgesetz werden. Bis Ende Februar 2026 will die Bundesregierung die Eckpunkte dafür beschließen. Allerdings dürfte dieser Schritt mit der angekündigten "Abschaffung" des Heizungsgesetzes wenig zu tun haben . Denn Deutschland ist an die europäischen Klimaziele gebunden, der Gebäudesektor muss schrittweise klimaneutral werden. Die grundlegenden Vorgaben werden also bestehen bleiben. Und auch ohne neues Gesetz ist die Wärmewende längst im Gange: 2025 wurden erstmals mehr Wärmepumpen verkauft als Gasheizungen. Euro löst Lew in Bulgarien endgültig ab Ab dem 1. Februar ist der Euro in Bulgarien das einzige gültige Zahlungsmittel. Zwar hat er den Lew bereits Anfang 2026 als Landeswährung abgelöst, im Januar konnten Bürger und Touristen aber noch mit beiden Währungen bezahlen. Diese Übergangsphase endet am 31. Januar. Der Wechselkurs ist festgelegt: Ein Euro entspricht 1,95583 Lew – exakt derselbe Umrechnungskurs, zu dem einst die D-Mark in den Euro überführt wurde. Für Urlauber wird damit vieles einfacher: Der Gang zur Wechselstube und mögliche Gebühren entfallen, Preise lassen sich leichter vergleichen und auch Kartenzahlungen funktionieren künftig unkomplizierter. Lesen Sie hier, wie die neuen Euromünzen aus Bulgarien aussehen . Beginn des Ramadan Für rund fünfeinhalb Millionen Muslime in Deutschland beginnt um den 18. Februar der Ramadan , die mehrwöchige Fastenzeit . Wann genau der muslimische Fastenmonat startet, richtet sich traditionell nach dem Erscheinen der Neumondsichel. Je nach Region kann es deshalb zu kleinen Abweichungen kommen. Während des Ramadans verzichten gläubige Muslime tagsüber bis zum Sonnenuntergang auf Essen und Trinken, außerdem auf Rauchen und sexuelle Aktivitäten. Am Abend kommen viele Familien und Freunde zusammen, um gemeinsam das Fasten zu brechen. Auf den Ramadan folgt das Fest des Fastenbrechens, auch bekannt als Zuckerfest . Süße Frucht: Was haben Datteln mit dem Ramadan zu tun? Karneval erreicht Höhepunkt Auch bei den Christen beginnt die Fastenzeit, vorher wird aber gefeiert – zumindest in den jecken Teilen der Bundesrepublik. Von Köln und Düsseldorf bis Mainz, von Schwaben bis Franken steuern Karneval, Fastnacht oder Fasching auf ihren Höhepunkt zu. Die Hochfeiertage der Narren stehen Mitte des Monats mit Weiberfastnacht (12. Februar) und Rosenmontag (16. Februar) an, bevor die närrische Zeit mit dem Aschermittwoch am 18. Februar endet. Dieser Tag markiert den Beginn der 40-tägigen christlichen Fastenzeit vor Ostern , einer Zeit der Besinnung und inneren Einkehr, die an das Fasten Jesu in der Wüste erinnert. Gläubige im Alter zwischen 14 und 60 Jahren sind aufgerufen, in dieser Zeit Verzicht zu üben. Die meisten Menschen wollen dabei Alkohol, Süßigkeiten und Fleisch weglassen, aber auch eine digitale Auszeit können sich viele vorstellen. Großbritannien: Ohne ETA kein Boarding In Großbritannien ist für die Einreise schon seit April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) vorgeschrieben. Neu ist: Ab dem 25. Februar 2026 dürfen Fluggesellschaften Passagiere ohne gültige ETA nicht mehr an Bord lassen. Der Reiseversicherer Ergo empfiehlt, die ETA spätestens 72 Stunden vor dem Abflug über das Portal der britischen Regierung zu beantragen. Die Genehmigung kostet 16 Pfund (rund 19 Euro) und sollte – digital oder ausgedruckt – mitgeführt werden. Sie ist zwei Jahre lang gültig und kann in dieser Zeit für beliebig viele Reisen genutzt werden. Was sich sonst noch 2026 für Reisende ändert , lesen Sie hier.