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Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Freisprüche in München ( OÖNachrichten)

Das hat das Landgericht München II am Montag entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger

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