Arzt wirkte an Tötung mit: BGH bestätigt Haftstrafe für „Freitodbegleiter“
Für die Sterbehilfe in Deutschland mangelt es an rechtlich verbindlichen Regelungen. Nun muss ein Arzt, der als „Freitodbegleiter“ tätig war, in Haft.
Für die Sterbehilfe in Deutschland mangelt es an rechtlich verbindlichen Regelungen. Nun muss ein Arzt, der als „Freitodbegleiter“ tätig war, in Haft.