Streit um Fluggastrechte: Gibt es weniger und seltener Entschädigung bei Flugverspätungen?
Bisher gilt: Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Eine Mehrheit der 27 EU-Länder will die Schwelle anheben. Das EU-Parlament hält dagegen.