Innviertlerin aus Eifersucht erstochen: Lebenslange Haftstrafe bestätigt ( OÖNachrichten)
Das Oberlandesgericht (OLG) hat der Berufung des Angeklagten gegen die Höchststrafe nicht Folge geleistet. Das Urteil wegen Mordes vom Landesgericht Ried im Innkreis ist rechtskräftig. Die psychiatrische Gutachterin hatte die Tat im Prozess in Ried