AfD-Abgeordneter Klaus Esser soll Strafe zahlen: Urkundenfälschung
Der Abgeordnete Klaus Esser soll mehrere juristische Abschlüsse gefälscht haben. Nun will die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen, Esser soll seine Immunität verlieren. Der will es zum Prozess kommen lassen. Der AfD-Landtagsabgeordnete Klaus Esser soll seine Abschlüsse als Jurist gefälscht haben, seit Monaten ermittelt deswegen die Staatsanwaltschaft Aachen gegen ihn. Nun will die Staatsanwaltschaft offenbar einen Strafbefehl über 13.500 Euro gegen Esser wegen mutmaßlich gefälschter Hochschulabschlüsse beantragen, wie die Deutsche Nachrichtenagentur (dpa) berichtet. Laut dpa soll sich der Strafbefehl auf ein gefälschtes Zeugnis über das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das unbefugte Führen eines Titels ("Master of Laws"/LL.M.) beziehen. Esser hatte sich vor Jahren mit den aus Sicht der Ermittler offenbar gefälschten Abschlüssen auf einen Job bei der AfD beworben. Noch an diesem Mittwoch soll nach Informationen von t-online deswegen der Rechtsausschuss im Landtag darüber entscheiden, Essers Immunität als Abgeordneter aufzuheben. Auf der Tagesordnung des Ausschusses ist ein entsprechender Punkt in anonymisierter Form vermerkt. In der kommenden Woche soll dann voraussichtlich der Landtag die Entscheidung in seiner Sitzung wohl final bestätigen. Als Landtagsabgeordneter hat Esser immer wieder scharf gegen die Ampelregierung geschossen. Unter anderem schrieb er auf einer Kachel, die er mit seinem Bild in den sozialen Medien verbreitete: "Ungelernte, Studienabbrecher, Insolvenzerklärer – oder kurz: die Ampel." Esser: "Versucht, mich existenziell zu vernichten" Esser teilte t-online am Mittwoch mit, er kenne den Strafbefehl nicht, es könne ihn auch noch gar nicht geben, da zuerst seine Immunität aufgehoben werden müsse. Er begrüße die "temporäre" Aufhebung seiner Immunität aber und habe seine Fraktion gebeten, ihr zuzustimmen, erklärte er in einer weitergehenden Stellungnahme auf Facebook. Bisher sei er nicht von der Staatsanwaltschaft angehört worden. Er wolle den "kleinlauten Versuch" der Staatsanwaltschaft, das Verfahren mit einer "symbolischen Geldstrafe" zu beenden, nicht hinnehmen und Einspruch erheben. Damit käme es zum Prozess. Esser kritisierte außerdem eine "organisierte Schmutzkampagne" von "parteiinternen Denunzianten", die gezielt "besonders AfD-feindliche Presse" auf ihn angesetzt hätten. "Es wurde versucht, mich existenziell zu vernichten." Bei dem laut dpa geplanten Strafbefehl von 90 Tagessätzen von je 150 Euro würde Esser nicht als vorbestraft gelten. Das wäre er erst ab 91 Tagessätzen, weil eine solche Verurteilung dann mit einem Eintrag im Führungszeugnis verbunden ist. Mit gefälschten Zeugnissen auf wichtige AfD-Stelle beworben? Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte t-online bereits im Oktober mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Esser führe. "Die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen erfolgte wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung, des Betrugs und des Missbrauchs von Titeln." Die Ermittlungen dauerten an, eine abschließende rechtliche Einordnung könne man noch nicht geben, hieß es damals. Wie die "Rheinische Post" bereits im Herbst 2024 berichtete, soll Esser sich 2018 mit falschen Angaben sowie womöglich gefälschten Zeugnissen auf eine Stelle als Leiter der Landesgeschäftsstelle der AfD beworben haben. So soll er ein Zeugnis für ein mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln sowie ein Zeugnis über einen abgeschlossenen Master of Laws (LL.M.) an der Fernuniversität Hagen verwendet haben. In seinem Lebenslauf soll er entsprechende und mutmaßlich falsche Angaben gemacht haben. In parteiinterner Kommunikation soll er den Titel "Klaus Esser, Jurist LL.M." verwendet und sich zudem als Jurist mit abgeschlossenem Studium bezeichnet haben. Universitäten bestätigen Abschlüsse nicht Die Universität Köln bestätigte der "Rheinischen Post" damals zwar, dass Esser ein Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen hatte. Hinweise darauf, dass Esser das Studium aber auch abgeschlossen hat, gab es demnach nicht. Mit Blick auf den angeblichen Master-Abschluss teilte die Fernuniversität Hagen mit, dass Esser "zu keinem Zeitpunkt eine Masterprüfung in Rechtswissenschaften abgelegt und keinen Abschluss Master of Laws (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen erlangt" habe. Esser ließ über Anwälte zu den der "Rheinischen Post" vorliegenden Bewerbungsunterlagen inklusive der fraglichen Zeugnisse erklären, der Lebenslauf sei von Dritten gefälscht worden. Die E-Mail-Adresse, die 2018 zum Versand der Bewerbung genutzt worden sein soll, sei gehackt worden. Er habe sie "zu keinem Zeitpunkt" genutzt, um Bewerbungsunterlagen darüber zu versenden. Esser stellt es also so dar, dass jemand in seinem Namen und ohne sein Wissen Zeugnisse verschickte, mit denen er bessere Aussichten auf die Stelle hatte. Heftiger parteiinterner Streit um Ausschlussverfahren Für Esser könnte damit auch seine Parteimitgliedschaft auf dem Spiel stehen. Der 44-Jährige gilt im Landesverband der AfD als wichtiger Strippenzieher. Um das Ausschlussverfahren gegen ihn gibt es einen heftigen Streit zwischen AfD-Landes- und Bundesvorstand. Der AfD-Landesvorstand strengte nach Bekanntwerden des Skandals 2024 zunächst parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein Parteiausschlussverfahren gegen Esser an. Um dieses Verfahren gab es inzwischen aber erhebliche Auseinandersetzungen zwischen dem Landesvorstand NRW und dem AfD-Bundesvorstand. Denn der Landesvorstand um Martin Vincentz, der Esser nahestehen soll, wollte das Parteiausschlussverfahren vor wenigen Monaten beenden . In einer überraschenden nächtlichen Aktion traf der Vorstand eine Reihe von Beschlüssen – unter anderem den, Esser einen Vergleich über eine anderthalbjährige Ämtersperre anzubieten und das Parteiausschlussverfahren so beizulegen. Diese Entscheidung kommunizierte man per Mail auch direkt an Esser, der dem Vergleich umgehend zustimmte. Belege über den Schriftverkehr liegen t-online vor. Der Bundesvorstand um Alice Weidel und Tino Chrupalla allerdings intervenierte daraufhin . Er teilte dem Landesvorstand in einem Schreiben, das t-online ebenfalls vorliegt, mit: "Etwaigen auf Verfahrensbeendigung gerichteten Erklärungen des ursprünglichen Antragsstellers (NRW-Landesvorstand) schließt sich der Bundesvorstand ausdrücklich nicht an." Der Bundesvorstand erkläre hiermit seinen "Verfahrensbeitritt", das Verfahren werde "mit dem ursprünglichen Antrag von hier weitergeführt". Weidel und Chrupalla unterzeichneten den Antrag. Seither ist der Stand in dem Verfahren unklar. Eine Anfrage von t-online an den Bundesvorstand an diesem Mittwoch, ob das Verfahren weiterhin laufe, blieb zunächst unbeantwortet. Setzt sich der Bundesvorstand in der Frage juristisch durch, könnte Esser neben strafrechtlichen Konsequenzen auch der Parteiausschluss drohen. Keine Ermittlungen in Neumitglieder-Affäre Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte gegen Esser bis vor Kurzem auch ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Aufnahme von Neumitgliedern geprüft. Vor zwei Wochen legte sie diese Sache allerdings ad acta. Es gebe keinen hinreichenden Anfangsverdacht, sagte eine Sprecherin der Behörde der dpa. Esser wies die Vorwürfe auch in dieser Affäre von sich und sprach von einer "klaren Schädigungsabsicht" von Parteikollegen, die bewusst an die Presse gespielt worden sei.