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Wahlrecht: "Sonst laufen wir wie ein Hamster im Rad"

Schon wieder ein neues Wahlrecht? Die Koalition hat sich das vorgenommen. Warum es auch diesmal nicht die perfekte Lösung geben wird, erklärt Experte Thorsten Faas im Gespräch. Markus Söder legte sich schon fest, lange bevor das Ergebnis der Bundestagswahl 2025 überhaupt feststand. Die CSU beteilige sich nur an einer Regierung, sagte Söder, wenn die Wahlrechtsreform der Ampel rückgängig gemacht werde. "Das ist Grundbedingung für eine Koalition." Die Ampelregierung hatte das Wahlrecht reformiert, um den "XXL-Bundestag" kleinzukriegen. Das funktionierte, allerdings um den Preis, dass nicht alle Gewinner ihrer Wahlkreise auch in den Bundestag einzogen. Union und SPD bildeten eine Koalition, Söder soll seine Reform bekommen. Im Februar soll eine Wahlrechtskommission im Bundestag ihren Vorschlag vorlegen. Ist das Ampelwahlrecht wirklich so problematisch, wie Markus Söder meint? Und wie könnte die neue Version aussehen? Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas und der Jurist Fabian Michl haben sich das in ihrer Studie "Dauerbaustelle Wahlrecht?" angeschaut. "Etwas salopp formuliert: Irgendwas ist immer", sagt Faas im Gespräch mit t-online zum Wahlrecht. Und warnt davor, "weiter wie ein Hamster im Rad" zu laufen. t-online: Professor Faas, verstehen Sie Markus Söder? Professor Thorsten Faas: Im Allgemeinen oder speziell beim Wahlrecht? Das Wahlrecht reicht uns erst mal aus. Da hat sich Markus Söder dafür eingesetzt, dass die schwarz-rote Koalition nun schon wieder eine Reform plant. Als CSU-Vorsitzender hat Söder natürlich ein Interesse daran, die Situation für sich und seine Leute so gut wie möglich zu gestalten. Und dass die Sorge in der CSU sehr groß ist, unter diesem Ampelwahlrecht mehr zu leiden als andere Parteien, ist aus Söders Sicht durchaus nachvollziehbar. Gleichwohl war die Wortwahl mitunter sehr scharf, das wurde der Sache nicht gerecht. Markus Söder hat die Reform der Ampelkoalition vor der letzten Bundestagswahl als "undemokratisch" und sogar als "Wahlmanipulation" bezeichnet. Ja, und das stimmt schlicht nicht. Es geht nicht um "demokratisch oder nicht", sondern um unterschiedliche Ausgestaltungen von Wahlsystemen, die alle "demokratisch" sind. Wir lernen aber daraus, dass es bei Wahlsystemen nicht nur um akademische Debatten um das beste Wahlrecht geht, sondern immer auch um Macht. Markus Söder hat das diesmal besonders deutlich gemacht. Die Wahlrechtsreform der Ampel hat die Größe des Bundestages auf 630 Abgeordnete begrenzt. Die Parteien dürfen nur noch so viele Abgeordnete in den Bundestag schicken, wie ihnen nach ihrem Zweitstimmenergebnis von diesen 630 proportional zustehen. Dafür ist nun nicht mehr sicher, dass alle Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen. Bei der letzten Wahl mussten 23 draußen bleiben, was besonders die Union verärgert hat. Können Sie das nachvollziehen? Das ist nicht schön, keine Frage. In einem Wahlsystem wie unserem, das eine lokale Repräsentation enthält, würde man sich wünschen, dass alle Wahlkreise vertreten sind. Ich finde aber, dass man die Debatte um das Wahlrecht nicht nur entlang eines einzigen Kriteriums führen darf. Wir sollten das große Ganze in den Blick nehmen. Was bedeutet das? Ein Wahlrecht soll immer verschiedene Ziele so gut wie möglich erfüllen. Es ist aber unmöglich, alle Ziele gleichzeitig zu 100 Prozent zu erreichen. Etwas salopp formuliert: "Irgendwas ist immer." Und das wird auch so bleiben. Diese Zielkonflikte anzuerkennen, wäre schon ein wichtiger Fortschritt in der Debatte ums Wahlrecht. Es wird immer eine Abwägung bleiben. Wer einen anderen Eindruck erweckt, der tut das, weil er sein Machtinteresse verschleiern will. Können Sie das konkret machen? Vor der Ampelreform haben viele geradezu hämisch auf den "XXL-Bundestag" mit 735 Abgeordneten geschimpft. Dieses Problem hat die Reform der Ampel gelöst. Nun aber kann es Wahlkreissieger geben, die nicht in den Bundestag einziehen. Das ist der Preis, denn als drittes Ziel soll ja auch noch das Zweitstimmenergebnis der Parteien so genau wie möglich in der Zusammensetzung des Bundestags abgebildet werden. Und so wird jedes Wahlrecht seine Probleme haben, an der einen oder anderen Stelle. Und das muss in der öffentlichen Debatte auch deutlich werden. Sie haben mit dem Juristen Fabian Michl eine Studie zur "Dauerbaustelle Wahlrecht?" erstellt. Wie wichtig sind den Menschen demnach die Wahlkreiskandidaten? Sowohl theoretische Überlegungen als auch Umfragen legen nahe, dass wir die Bedeutung der Wahlkreise nicht zu hoch hängen sollten. Wir haben kein britisches System, das ausschließlich auf Wahlkreisen aufbaut. Wir haben ein parteiorientiertes, zweitstimmenorientiertes und proporzorientiertes System. Und man darf auch nicht vergessen: Durch die Reform der Ampel ist der Anteil der Wahlkreisabgeordneten im Vergleich zu den über Liste eingezogenen Kandidaten wieder angestiegen, weil die Überhangs- und Ausgleichsmandate weggefallen sind. So gesehen hat das Ampelwahlrecht die Wahlkreise sogar gestärkt. Aber 23 von insgesamt 299 Wahlkreissiegern sind nun nicht im Bundestag. Und vier Wahlkreise haben gar keinen Vertreter im Bundestag. Wie bedeutend ist das für die Menschen? Für die Kandidierenden ist das natürlich nicht schön, sie haben zweifelsohne einen intensiven Wahlkampf geführt und offensichtlich viel richtig gemacht, ohne belohnt zu werden. In einer idealen Welt wäre das anders. Ich finde die Abwägung der Ampel aber trotzdem akzeptabel. Denn wir wissen aus Umfragen, dass nur wenige Wähler ihre Wahlkreiskandidaten wirklich kennen. Hinzu kommt, dass es wenige Wahlkreissieger gibt, die erkennbar als Person gewählt werden. Der Grüne Hans-Christian Ströbele in Kreuzberg-Friedrichshain war ein solches Beispiel – aber auch eine seltene Ausnahme. Und noch etwas Entscheidendes hat sich im Zeitverlauf verändert: Heute gewinnen viele ihre Wahlkreise aber nur noch mit 20 oder 25 Prozent der Erststimmen, weil sich der Parteienwettbewerb stark verändert hat. Man könnte daher sagen: Die besten Wahlkreiskandidierenden werden immer schlechtere Wahlkreisrepräsentanten. Die Union sieht das anders, sie will, dass künftig wieder alle Wahlkreissieger im Bundestag sitzen. Einige in CDU und CSU sympathisieren auch jetzt wieder mit der Idee, einfach weniger Wahlkreise zu bilden. Vor der letzten Reform war die Idee, 270 statt 299 zu bilden. Was würde das bringen? Das würde ein Aufblähen des Bundestages sicher ein Stück weit reduzieren, zumindest im Vergleich zum "XXL-Bundestag" vor der Ampelreform. Und alle Wahlkreissieger könnten so natürlich auch im Bundestag sitzen. Allerdings hat das mindestens drei Konsequenzen, mit denen man potenziell leben muss. Welche? Die Größe einzelner Wahlkreise wird zum Teil wirklich sehr, sehr groß. Ein Abgeordneter muss also für mehr Menschen und ein größeres Gebiet da sein. Dabei sind die Wahlkreise auf dem Land schon heute ziemlich groß. Und auch für die Vertretung der Bundesländer hat das Konsequenzen. In Bayern etwa würde sich die Zahl der Wahlkreise von 47 auf 42 reduzieren, wenn es insgesamt nur noch 270 Wahlkreise gäbe. Es würden also in etwa so viele direkt gewählte CSU-Abgeordnete im Bundestag sitzen wie heute nach der Ampelreform auch. Nur dass die Zahl heute reduziert wird, weil einige Wahlkreissieger der CSU nicht vom Zweitstimmenergebnis gedeckt sind. Und drittens wüssten wir vor der Wahl auch wieder nicht mehr, wie groß der Bundestag schlussendlich würde, weil es wohl wieder Überhang- und Ausgleichsmandate gäbe – wenn auch wohl weniger als früher. Wie gesagt: "Irgendwas ist immer." Markus Söder hätte nicht viel gewonnen? Zumindest nicht, wenn ein Ziel ist, möglichst viele CSU-Abgeordnete nach Berlin zu schicken. Ein perfektes Wahlrecht gibt es nicht. Man muss anerkennen, dass es immer ein freies Radikal gibt: Lange wussten wir nicht, wie groß der Bundestag wird. Jetzt wissen wir nicht, wie viele Wahlkreise unbesetzt sind. Und je nach Ausgestaltung wird es auch beim nächsten Wahlrecht so eine Größe geben, die nicht im Vorfeld fixiert sein wird. Als über die Ampelreform debattiert wurde, gab es in der Union auch Sympathien für ein Grabenwahlsystem: Die Hälfte des Bundestags wird dabei über die Landesliste und damit die Zweitstimmen besetzt, die andere Hälfte besteht aus den mit der Erststimme gewählten Wahlkreissiegern. Beide Wege in den Bundestag wären strikt getrennt. Welche Auswirkungen hätte das? Aus meiner Sicht sind solche Vorschläge ein Spiel mit dem Feuer. Alle sollten sich sehr genau mit den Konsequenzen eines solchen Wahlsystems auseinandersetzen. Bei der Bundestagswahl 2025 hat die AfD zum Beispiel in den fünf neuen Bundesländern nahezu alle Wahlkreise gewonnen. Ein Grabenwahlrecht würde also bedeuten, dass man dieser Partei durch das Wahlrecht zu einer noch größeren Zahl von Abgeordneten, vielleicht sogar zu einer Mehrheit verhilft. Und das, obwohl das ihr Zweitstimmenergebnis nicht hergibt. Das ist wirklich brandgefährlich. Stellen Sie ein solches Wahlrecht mal bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt vor. Allgemein gesprochen würden alle Parteien von einem solchen Wahlsystem profitieren, die viele Wahlkreise gewinnen, also auch CDU und CSU. Aber auch das hätte einen Preis, denn damit würde die zentrale Idee unseres Wahlrechts ausgehöhlt, dass das Parlament die Verteilung der Zweitstimmen widerspiegeln soll. Das wäre ein fundamentaler Bruch. Schwarz-Rot hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, dass alle Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen sollen, er gleichzeitig klein bleiben und das Zweitstimmenergebnis möglichst genau abbilden soll. Was ist in der Theorie die beste Lösung, um das zu erreichen? Die Quadratur des Kreises. Die wird es auch dieses Mal nicht geben. Aber natürlich gibt es mögliche Ansatzpunkte für eine Reform. Im Wahlrecht zur Bundestagswahl 2021, das die damalige Große Koalition damals verabschiedet hatte, gab es etwa die Möglichkeit der sogenannten "internen Kompensation". Das könnte man jetzt wieder aufgreifen. Also: Wenn eine Partei in einem Land mehr Wahlkreissieger hat, als ihr gemäß Zweitstimmenergebnis zustehen würden, könnte man diese Wahlkreise alle besetzen, aber dafür in anderen Ländern weniger Abgeordnete dieser Partei über die Landesliste einziehen lassen. Das geht nicht unendlich, aber es würde das Problem deutlich reduzieren. Es gibt nur ein Problem. Welches? Die CSU tritt bekanntlich nur in einem Bundesland an – womit also will man da etwas kompensieren? Wir verweisen in unserer Studie aber auf das jüngste Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts. In seiner Entscheidung zum Ampelwahlrecht hatte das Gericht argumentiert, dass man CDU und CSU in diesem Zusammenhang eigentlich als eine Partei verstehen kann, weil sie nicht konkurrieren und im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft bilden. Mit der Logik könnte man auch die interne Kompensation zwischen CDU und CSU begründen. Den Schritt müsste die Union dann aber gehen. Konkret würde das ja bedeuten, dass Wahlkreissieger der CSU möglicherweise Listenkandidaten der CDU verdrängen würden. Mit welcher Lösung rechnen Sie bei den Verhandlungen zwischen SPD und Union? Ich gehe von einer Mischung aus. Ich nehme an, dass die Große Koalition die Zahl der Wahlkreise reduzieren wird und daher eine große Runde von neuen Zuschnitten von Wahlkreisen ansteht. Das braucht viel Zeit, daher ist der Zeitdruck jetzt auch wirklich groß. Aber auf dem Weg waren Union und SPD schon einmal, genau wie beim zweiten Element, mit dem ich rechne – einer Rückkehr der "internen Kompensation", vielleicht ja mit erweiterten Kompensationsmöglickeiten zwischen CDU und CSU. Das von der Ampel eingeführte Prinzip der "Zweitstimmendeckung" würde also wieder wegfallen? Und damit auch die feste Größe des Bundestags mit 630 Abgeordneten? Ja, das ist zu befürchten. Damit die Union sicher ihr Ziel erreicht, alle Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen zu lassen und zugleich der Proporz zwischen Zweitstimmen und Sitzen gewahrt bleiben, muss man hier Flexibilität ins System einbauen. Der Bundestag wird zwar wohl kleiner bleiben als vor der Ampelreform, aber genau lässt sich das nicht sagen. Das zeigt noch einmal, dass wir bei Wahlrechtsdebatten nicht immer nur ein einziges Kriterium im Kopf haben dürfen, sonst laufen wir immer weiter wie ein Hamster im Rad. Professor Faas, vielen Dank für das Gespräch.

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