BGH-Urteil: BGH-Urteil: Gewinnbringende Untervermietung nicht rechtens
Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer das trotzdem tut, riskiert die Kündigung durch den Vermieter. Von Egzona Hyseni.