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BGH-Urteil: BGH-Urteil: Makler müssen bei Diskriminierung Schadenersatz zahlen

Mit ausländischem Namen keine Chance - mit deutschem sofort eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung: Der Bundesgerichtshof wertet das als Diskriminierung. Betroffene können vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen. Von Egzona Hyseni.

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