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BGH-Urteil in Karlsruhe: 3000 Euro für abgewiesene Wohnungsbewerberin wegen Namens

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler eine Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.

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