Zu hohe Stornokosten? Debeka-Kunden steht Klageweg offen (Aachener Zeitung)
Wer einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag vorzeitig kündigt, muss immer damit rechnen, dass der Versicherer Abzüge vom angesparten Kapital vornimmt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) findet allerdings, dass diese Abzüge bei