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Rezept zurück: „Kein Bedarf, weil 0x verordnet“ (Apotheke-Adhoc)

Ein Patient legte einer Angestellten in einer Apotheke in Berlin eine Verordnung vor. „Es war ein Kinderrezept“, beschreibt sie. Per E-Rezept wurden Fieberzäpfchen verschrieben. Zunächst schien alles ordnungsgemäß: „Die Arztpraxis hatte alle nötigen

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