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Karneval: Kann mein Arbeitgeber mir ein Kostüm aufzwingen? (Aachener Zeitung)

Zur Karnevalszeit ist seriöses Auftreten zweitrangig. Aber: Partyhut an der Supermarktkasse, Bärchenkostüm im Verkauf – kann der Arbeitgeber das wirklich von mir verlangen? Unter Umständen ja, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht:

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