Teilmengenabrechnung: BMG unbeeindruckt von BSG-Rezeptur-Urteil (Pharmazeutische Zeitung)
Apotheken müssen keine Teilmengen von Rezepturen abrechnen, weder bei Fertigarzneimitteln noch bei Wirk- und Hilfsstoffen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) festgestellt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) folgt indes der Kassenauslegung –