«Gottfriedstutz»: Ex-Staatsanwalt verlor wegen streitendem Paar die Nerven – jetzt ist er rechtskräftig verurteilt (Aargauer Zeitung)
Der 58-Jährige hat seine Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich zurückgezogen. Die geschädigte Frau erhält für die «psychische Folter» eine Entschädigung. Ein früherer Zürcher Staatsanwalt ist rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs