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«Gottfriedstutz»: Ex-Staatsanwalt verlor wegen streitendem Paar die Nerven – jetzt ist er rechtskräftig verurteilt (Aargauer Zeitung)

Der 58-Jährige hat seine Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich zurückgezogen. Die geschädigte Frau erhält für die «psychische Folter» eine Entschädigung. Ein früherer Zürcher Staatsanwalt ist rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs

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