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Rente mit 70? Experten prüfen neue Belohnung für längeres Arbeiten

Die Rentenreform wird konkret: Laut einem Bericht prüft die Expertenkommission eine Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre. Auch Beamtenbeiträge sind Thema. Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich viel vorgenommen: Eine 13-köpfige Alterssicherungskommission (ASK) soll bis Ende Juni Vorschläge vorlegen, wie das unter Druck geratene Rentensystem langfristig stabilisiert werden kann. Nun wird ein besonders heikles Thema aufgerufen. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Kommissionskreise berichtet, soll bei einem Treffen am 23. Februar auch über eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre gesprochen werden. Demnach geht es nicht nur um die grundsätzliche Frage einer Erhöhung, sondern auch um konkrete Ausgestaltungsmodelle. Renteneintritt: Abschläge vor 70, Boni danach? Laut "Bild" wollen die Expertinnen und Experten unter anderem beraten, wie hoch die Abschläge ausfallen müssten, wenn Versicherte vor einem möglichen neuen Referenzalter von 70 Jahren in Rente gehen. Zugleich stehe im Raum, längeres Arbeiten deutlich attraktiver zu machen. Wer über das reguläre Rentenalter hinaus tätig bleibt, könnte demnach mit einer "sehr großzügigen" finanziellen Belohnung rechnen. Schon heute erhalten Menschen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben, aber noch keine Rente beziehen, einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat, den sie länger als gesetzlich vorgesehen arbeiten. Offiziell bestätigt ist das nicht. Klar ist jedoch: Angesichts steigender Lebenserwartung und der demografischen Entwicklung – immer mehr Rentnerinnen und Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber – gilt eine längere Lebensarbeitszeit in Fachkreisen seit Jahren als ein möglicher Hebel zur Stabilisierung der Rentenfinanzen. Sollen auch Beamte einzahlen? Nach Informationen der "Bild" will sich die Kommission zudem mit einer weiteren grundsätzlichen Frage befassen: Sollen künftig auch Beamte und Politiker verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen ? Diesen Vorschlag hatte auch die für Rentenreformen zuständige Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ins Spiel gebracht und dafür viel Kritik vom Koalitionspartner erhalten . Eine breitere Finanzierungsbasis wird immer wieder als Reformoption genannt. Allerdings soll in der Kommission die Einschätzung vorherrschen, dass zusätzliche Beitragszahler das strukturelle Problem, also das kippende Verhältnis von Einzahlern zu Leistungsempfängern, mittelfristig nicht vollständig lösen würden. Der Wirtschaftsweise Martin Werding , der auch Mitglied der Rentenkommission ist, hat dazu bereits Berechnungen angestellt. Demnach würde eine Einbeziehung der Beamten langfristig sogar höhere Beitragssätze zur Folge haben, während das Rentenniveau – also das Verhältnis von Standardrenten zu Durchschnittslöhnen – ähnlich stark sinken würde wie bisher. Für Beitragszahler und Rentner ergäbe sich somit kein Vorteil. Mehr Aktien für die Altersvorsorge wagen Neben möglichen Änderungen beim Rentenalter prüft das Gremium auch eine stärkere Kapitaldeckung. So hat es den Auftrag, eine neue Kenngröße für ein sogenanntes Gesamtversorgungsniveau zu empfehlen . Übersetzt heißt das, dass die Rentenkommission definieren soll, wie viel jede der drei Säulen der Altersvorsorge beitragen soll, um das Leben im Alter finanziell abzusichern. Neben der gesetzlichen Rente dürften dann die private Altersvorsorge und die Betriebsrente eine größere Rolle spielen als bisher. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte das zuletzt als "Paradigmenwechsel" bei der Rente angekündigt . Als Vorbilder betrachtet die Kommission dem Bericht zufolge unter anderem Modelle aus Schweden , Norwegen und den Niederlanden, die Elemente staatlicher oder kollektiver Aktienanlage mit Sicherheitsmechanismen kombinieren. Mit ihrem Vorschlag für eine Reform der privaten Altersvorsorge hat die Bundesregierung selbst bereits einen Schritt in diese Richtung unternommen. So ist ab 2027 unter anderem ein sogenanntes Altersvorsorgedepot geplant , das die unprofitable Riester-Rente ablösen soll. Der Gesetzentwurf wurde bereits in den Bundestag und den Bundesrat eingebracht.

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