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BSW klagt in Karlsruhe: Wird die Bundestagswahl neu ausgezählt?

Das BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Neuauszählung der Bundestagswahl zu erwirken. Der Vorwurf: massive Auszählungsfehler. Die Folgen könnten gravierend sein. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gibt nicht auf. Für den Einzug in den Bundestag fehlten der Partei 9.529 Stimmen. Sie macht dafür Fehler bei der Auszählung verantwortlich und pocht auf eine Neuauszählung. Bislang hatte das BSW mit dieser Forderung keinen Erfolg und zieht deshalb nun vor das Bundesverfassungsgericht – als letzte Option. Die zugehörige Wahlprüfungsbeschwerde reichte die Partei jetzt ein. Die BSW-Gründerin und zentrale Parteifigur Sahra Wagenknecht gab sich im Dezember siegessicher. "Wir sind es unseren Wählern schuldig, das durchzuklagen, auch in Karlsruhe", sagte sie damals. Doch noch in den Bundestag? BSW hofft auf Karlsruhe Trips nach Chengdu und Budapest: China und Russland bezahlten für BSW-Abgeordneten Konkret beantragt die Partei in der 177-seitigen Klageschrift, die mehreren Medien vorliegt, dass das Karlsruher Gericht das Ergebnis der Bundestagswahl für ungültig erklärt und eine Neuauszählung anordnet. "In den vergangenen Wochen hatten wir Einsicht in die Akten des Bundestages", sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali vor Einreichung der Beschwerde. "Es sind weitere Auffälligkeiten, Widersprüche sowie falsche Darstellungen durch Abgeordnete zutage getreten." "Die jetzt vorgelegte Beschwerde ist sehr umfassend" Doch wie wahrscheinlich ist es, dass das BSW tatsächlich Erfolg hat? Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sagt t-online dazu: "Es ist gut möglich, dass das Verfassungsgericht eine Neuauszählung der Bundestagswahl fordert." Der Aufwand sei relativ gering. "Es geht zwar um Millionen Wahlzettel. Doch wenn man ein paar Beamte für drei Tage abkommandiert, sind die zügig ausgezählt." Möglich wäre auch, dass die Stimmen nur teilweise neu ausgezählt werden, "etwa in repräsentativen Wahlbezirken". Gemeinsame Anfragen: BSW und AfD verbünden sich hinter den Kulissen Entscheidend sei, ob das BSW mit seiner Wahlprüfungsbeschwerde das Gericht überzeugen könne, so Boehme-Neßler. "Die jetzt vorgelegte Beschwerde ist schon sehr umfassend. Den Verdacht eines Wahlfehlers gibt es auf jeden Fall. Das BSW wird aber nicht beweisen können, dass alle Stimmen falsch gezählt wurden. Dafür braucht es eine Neuauszählung." Sollte es zu einer Neuauszählung kommen, gebe es zwei Möglichkeiten, erklärt der Experte. Hier spielt die sogenannte Mandatsrelevanz die zentrale Rolle. "Entweder, es sind weniger als 9.529 Stimmen falsch gezählt worden. Dann passiert nichts, weil die Stimmen nicht mandatsrelevant sind. Es ändert sich nichts am Endergebnis. Dann sind aber wenigstens alle Zweifel ausgeräumt." Die zweite Möglichkeit, so Boehme-Neßler: "Wenn mehr als 9.529 Stimmen falsch gezählt wurden, sind die Fehler gravierend. Dann werden die Sitze im Bundestag neu verteilt, das BSW zieht ein, die aktuelle Regierung hätte keine Mehrheit mehr." Und, so der Experte: "Dann wäre klar, dass es richtig war, die Wahl neu auszuzählen. Das wäre absolutes Neuland." Experte: "Alle Zweifel müssen vom Tisch sein" Das BSW schaffte es im Gründungsjahr 2024 aus dem Stand in das Europaparlament, mehrere Landesparlamente und zwei Landesregierungen. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 endete der Höhenflug allerdings: Die Partei verpasste den Einzug ins Parlament äußerst knapp. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünfprozenthürde. Mit dem Bundestags-Aus verlor das BSW nicht nur seine Einflussmöglichkeiten auf bundespolitischer Ebene, Finanzen und Ressourcen, sondern auch die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Medien. Das zeigt sich in den Umfragen: Die Partei wird auf Bundesebene nur noch bei drei bis vier Prozent gesehen. "Den Richtern ist die Dringlichkeit durchaus bewusst" Das könnte sich bald ändern. Rechtswissenschaftler Boehme-Neßler sagt: "Ich persönlich halte eine Neuauszählung der Wahl für angebracht. Es geht nicht ums BSW, sondern um das höchste Gut in einer Demokratie: die Wahlen. Alle Zweifel müssen vom Tisch sein. Sonst wird das Vertrauen in die demokratischen Prozesse erschüttert." Bis das Verfassungsgericht über die Beschwerde des BSW entscheidet, dauert es aber noch. "Wir sprechen von Monaten, nicht von Wochen", sagt Boehme-Neßler. Er rechnet mit einer Entscheidung frühestens im Sommer, eher im Herbst des Jahres. "Dem Verfassungsgericht wird schon klar sein, dass es sinnlos wäre, erst in der nächsten Wahlperiode über eine Neuauszählung zu entscheiden. Den Richtern ist die Dringlichkeit durchaus bewusst." Zu einer Neuwahl wird es dann immer noch nicht kommen, es geht derzeit nur um eine Neuauszählung der Stimmen, so Boehme-Neßler. "Das Verfassungsgericht wird nicht wegen Kleinigkeiten Chaos anrichten und eine Neuwahl ansetzen. Dazu braucht es schon entsprechende Beweise. Es wird versuchen, die Wahlfehler – wenn es denn welche gibt – anderweitig zu korrigieren."

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