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Hagelflug der AUA: Staatsanwaltschaft darf Flugschreiber nicht auswerten

WIEN. Die im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg erfolgte Sicherstellung des Cockpit-Stimmenrekorders und des Flugdatenschreibers eines im Juni 2024 durch Hagel schwer beschädigten Austrian-Airlines-Flugzeuges war laut Oberlandesgericht (OLG) Wien nicht rechtens.

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