Glockner-Alpinist beruft trotz milder Strafe
Fünf Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 9600 Euro – so lautete das nicht rechtskräftige Urteil im dramatischen Glockner-Prozess für den Alpinisten Thomas P. (37). Er bat um Bedenkzeit, am Montag verstrich die dreitägige Frist und nun steht fest: Die Verteidigung beruft gegen das Urteil!