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Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextrem" einstufen

Laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen.  

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