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Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen: Was heißt das?

Die Entscheidung ist eine Niederlage für das Bundesamt für Verfassungs­schutz: Es darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Was die Eil­ent­scheidung bedeutet und warum ein Staats­rechtler sie kritisiert.

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