Amtshilfe der Bundeswehr bei Drohnenabwehr
Über Flughäfen und Kasernen werden immer öfter Drohnen gesichtet. Weil dahinter ausländische Mächte stecken könnten, darf nun die Bundeswehr eingreifen. Um Spionage, Sabotage und Angriffe auf Menschen zu verhindern, bekommt die Bundeswehr zusätzliche Rechte zur Abwehr von Drohnen. Der Bundestag hat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen Amtshilfe leisten dürfen – notfalls auch mit Waffengewalt. Eine solche Regelung ist notwendig, weil das Grundgesetz der Bundeswehr in Friedenszeiten enge Grenzen für den Einsatz im Inland setzt. Bisher war der Einsatz etwa mit Störsendern oder auch Waffen eng begrenzt. Um besonders schwere Unglücksfälle oder Anschläge zu verhindern, darf die Truppe jetzt Drohnen gezielt zum Absturz bringen oder abfangen. Zudem wurden Entscheidungswege innerhalb der Regierung verkürzt: Das Verteidigungsministerium kann Einsätze nun in Eigenregie anordnen, um auf akute Bedrohungen kurzfristig reagieren zu können. Neuer Straftatbestand gegen "Klimakleber" am Flughafen Neben der Drohnenabwehr verschärft das Gesetz die Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen. Wenn Drohnen in deren Lufträumen gesteuert werden, wird dies künftig als Straftat geahndet. Bisher galt ein solches Verhalten lediglich als Ordnungswidrigkeit. Die Neuregelung zielt auch auf Blockadeaktionen etwa von Klimaaktivisten ab, die in der Vergangenheit mehrfach den Flugbetrieb lahmgelegt hatten. Tätern drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, wenn sie sich zum Beispiel auf dem Rollfeld festkleben. "Das Festkleben auf Rollfeldern oder das Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche ist keine Bagatelle", erläuterte der Flughafenverband ADV, der die Neuregelung begrüßt.