Brunsbüttel: Jugendamt im Fall des verhungerten Säuglings in Brunsbüttel entlastet
Im Fall eines verhungerten Babys aus Brunsbüttel müssen weder Jugendamt noch Bekannte der Familie eine Strafverfolgung fürchten. Die Eltern hingegen müssen sich wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht verantworten.