Witwenrente und getrennt lebend: Wann der Anspruch trotzdem besteht (T-online)
Die Witwen- oder Witwerrente sichert hinterbliebene Ehepartner ab. Doch was gilt für Paare, die zum Zeitpunkt des Todes getrennt gelebt haben? Stirbt Ihr Ehepartner, haben Sie Anspruch auf Hinterbliebenenrente, auch Witwen- oder Witwerrente genannt