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Witwenrente und getrennt lebend: Wann der Anspruch trotzdem besteht (T-online)

Die Witwen- oder Witwerrente sichert hinterbliebene Ehepartner ab. Doch was gilt für Paare, die zum Zeitpunkt des Todes getrennt gelebt haben? Stirbt Ihr Ehepartner, haben Sie Anspruch auf Hinterbliebenenrente, auch Witwen- oder Witwerrente genannt

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