Veggie-Burger darf fürs Erste weiterhin so heißen
„Veggie-Burger“, „Seitan-Schnitzel“ und „Soja-Würstchen“: Solche Bezeichnungen für vegetarische Fleischersatzprodukte bleiben in der EU vorerst erlaubt. Wohl aber kommt ein Verbot für spezifische Bezeichnungen wie Rind- oder Schweinefleisch, Hühnerkeulen oder Rinderhüfte.