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Pflegeheim-Kosten steuerlich absetzen: Was Ehepaare wissen müssen

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Fragen zu Steuern, die entstehen, wenn der Partner ins Pflegeheim zieht. Viele Paare erleben im Laufe ihres Lebens, dass sich der Alltag verändert. Manchmal braucht einer von beiden zunehmend Unterstützung und muss schließlich aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim umziehen. Für Betroffene ist das zunächst eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Doch häufig stellen sich auch finanzielle Fragen. Eine t-online-Leserin wollte deshalb wissen: "Ändert sich etwas an der steuerlichen Situation eines Ehepaares, wenn ein Partner ins Pflegeheim zieht – etwa bei Abzügen oder der gemeinsamen Steuer?" Pflegeheimkosten können die Steuerlast senken Tatsächlich kann sich der Umzug in ein Pflegeheim steuerlich auswirken. Steuerexpertin Melanie Holz von Wiso-Steuer erklärt: "Die oft hohen Pflegeheimkosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigen und mindern so die Steuerlast des Ehepaares." Wichtig ist zunächst der Grund für den Heimaufenthalt. Die Kosten erkennt das Finanzamt nur an, wenn der Aufenthalt krankheits- oder pflegebedingt notwendig ist. "Am besten weisen Sie die Notwendigkeit der Heimunterbringung durch ein ärztliches Attest oder einen anerkannten Pflegegrad nach", rät Holz. Die selbst getragenen Kosten können Sie anschließend in Ihrer Einkommensteuererklärung als sogenannte außergewöhnliche Belastungen angeben. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt zunächst eine zumutbare Belastung. Dieser Eigenanteil richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation. Nur der Teil der Kosten, der darüber hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus. Verschiedene Strategien: So schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Pflegeheim Wenn Pflege nötig wird: Darf das Sozialamt das Elternhaus antasten? "Zu den abziehbaren Ausgaben zählen nicht nur die reinen Pflegekosten, sondern auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung im Heim, sofern die Unterbringung medizinisch notwendig ist, etwa wegen eines anerkannten Pflegegrades", sagt Holz. Diese Ausgaben senken das zu versteuernde Einkommen – und damit auch die Steuer. Pflegekasse und andere Leistungen mindern den Abzug Bevor das Finanzamt die Kosten anerkennt, zieht es jedoch zunächst Erstattungen und Zuschüsse ab. Dazu zählen etwa Leistungen der Pflegekasse. Auch der Begriff Haushaltsersparnis kann eine Rolle spielen. Damit meint das Finanzamt Kosten, die sich sparen lassen, weil jemand nicht mehr im eigenen Haushalt lebt. "Eine Haushaltsersparnis wird grundsätzlich nur dann angesetzt, wenn der pflegebedürftige Ehepartner zuvor einen eigenen Haushalt geführt hat und diesen vollständig aufgibt", erklärt Holz. Frag t-online: Wohnung verkauft – kassiert jetzt das Finanzamt mit? Rente statt Gehalt: Muss ich die Steuerklasse wechseln? Lebte das Paar vorher gemeinsam in einer Wohnung und bleibt ein Partner dort wohnen, sieht das Finanzamt in der Regel keine Haushaltsersparnis. In diesem Fall können die Pflegeheimkosten – nach Abzug der Erstattungen – grundsätzlich angesetzt werden. Zusammenveranlagung bleibt meist bestehen Der Umzug eines Partners ins Pflegeheim ändert in der Regel nichts an der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung. Ehepaare können weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Holz empfiehlt, diese Möglichkeit zu nutzen: "Ehepaare sollten sich weiterhin zusammen veranlagen lassen, da es steuerlich oft günstiger ist." Eine Steuererklärung kann sich laut der Expertin sogar dann lohnen, wenn eigentlich keine Pflicht zur Abgabe besteht. Nur so lassen sich die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen. Bleibt der andere Partner weiterhin in der gemeinsamen Wohnung wohnen, können außerdem haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sein – etwa Kosten für Reinigung oder Gartenarbeit. Fazit: Pflege kann steuerlich entlasten Zieht ein Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim, kann das unter Umständen zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung führen. Entscheidend ist, dass Sie genau dokumentieren, welche Kosten Sie selbst tragen und welche Leistungen erstattet werden. Werden die Voraussetzungen erfüllt, können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen Ihre Steuerlast deutlich senken.

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