Fluglinien haften auch bei unerwarteten technischen Problemen
EuGH stärkt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen. Nur Konstruktionsfehler, Sabotageakte oder Terrorangriffe sind von der Entschädigungspflicht ausgenommen.
EuGH stärkt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen. Nur Konstruktionsfehler, Sabotageakte oder Terrorangriffe sind von der Entschädigungspflicht ausgenommen.