Für ADFC kein ungewöhnliches Urteil 12.10.2015 22:59 Der Tagesspiegel Eine Initiative erinnerte vor dem Amtsgericht Tiergarten an einen toten Radfahrer. Der Unfallverursacher muss nur eine Geldstrafe zahlen. Für den ADFC ist dies kein ungewöhnliches Urteil.