Freies Internet – wann haften Anbieter für Rechtsverstöße durch Dritte?
Der ungeschützte Zugang zu öffentlichen WLAN-Hotspots ist bisher nur selten zu haben. Dazu trägt sicher die sogenannte Störerhaftung bei. Wird der Internetzugang für Rechtsverstöße missbraucht, könnten Anbieter unter Umständen hierfür haften und Abmahnungen erhalten.