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Freies Internet – wann haften Anbieter für Rechtsverstöße durch Dritte?

Gulli 
Der ungeschützte Zugang zu öffentlichen WLAN-Hotspots ist bisher nur selten zu haben. Dazu trägt sicher die sogenannte Störerhaftung bei. Wird der Internetzugang für Rechtsverstöße missbraucht, könnten Anbieter unter Umständen hierfür haften und Abmahnungen erhalten.

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