Familie darf nicht in Ein-Zimmer-Wohnung leben
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Eine vierköpfige Familie darf nicht in einem kleinen Ein-Zimmer-Appartement wohnen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 415 C 3152/15).
Eine vierköpfige Familie darf nicht in einem kleinen Ein-Zimmer-Appartement wohnen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 415 C 3152/15).