„Cum-Cum“-Geschäfte: Bundestag schließt Steuerschlupfloch bei Aktien-Dividenden
Durch die umstrittenen „Cum-Cum“-Geschäfte zahlreicher Banken entgingen dem deutschen Fiskus Milliarden. Das war offenbar legal. Der Bundestag hat dem nun einen Riegel vorgeschoben.