Urteil: Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienste
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch für Bereitschaftszeit der Mindestlohn gilt. Die Richter definierten zudem, was unter Bereitschaftszeit zu verstehen ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch für Bereitschaftszeit der Mindestlohn gilt. Die Richter definierten zudem, was unter Bereitschaftszeit zu verstehen ist.