Justitia auf nur einem Auge blind? Wieso Der Spiegel den Namen einer Straftäterin nennen darf – Bild aber nicht
Das Landgericht München I schickt eine Frau viereinhalb Jahre ins Gefängnis, weil sie auf dem Oktoberfest einen Mann mit Messerstichen schwer verletzte. Während ihres Prozesses wurde die Angeklagte selbst zur Klägerin – gegen die Bild-Medien. Springers Boulevardmarke durfte fortan nicht mehr identifizierend über die Straftäterin berichten. Spiegel, Spiegel Online oder Süddeutsche allerdings schon.