Bundesarbeitsgericht entscheidet: Betriebsrat darf Facebook-Kommentare auf Firmenprofil verbieten
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Betriebsräten ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Facebook-Auftritts des Arbeitgebers eingeräumt. Künftig können die Arbeitnehmervertreter darüber mitbestimmen, ob Nutzer öffentlich auf dem Firmenprofil kommentieren können – und die Funktion im Zweifel abschalten lassen.