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Europäischer Gerichtshof: Strenge Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung

In der Europäischen Union dürfen künftig keine Daten mehr ohne Anlass auf Vorrat gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung greife zu stark ins Privatleben ein.

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