Insgesamt 120.000 Euro: Funke muss Geldentschädigungen an Corinna und Michael Schumacher zahlen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Dienstag die Berufung der Funke Mediengruppe gegen ein Urteil des Landgerichts abgewiesen und Corinna Schumacher, Ehefrau des verunglückten Ex-Rennfahrers Michael Schumacher, eine Geldentschädigung von 60.000 Euro zugesprochen. Das Medienhaus war am 17. Januar bereits in einem anderen Verfahren zu einer weiteren Entschädigung in gleicher Höhe verurteilt worden.