Gericht: Bafögsatz darf nicht unter Bürgergeld liegen
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Das Bafög ist zu niedrig – denn Studenten erhielten in der Vergangenheit weniger Geld als Bürgergeldempfänger. Das Verfahren liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.
Das Bafög ist zu niedrig – denn Studenten erhielten in der Vergangenheit weniger Geld als Bürgergeldempfänger. Das Verfahren liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.